Das Befahren der MTB-Strecken erfolgt auf eigene Gefahr.
Die MTB-Strecken dürfen nur bei Tageslicht (eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang) befahren werden.
Die MTB-Strecken dürfen nur bergab mit geeigneten Mountainbikes oder E-Mountainbikes befahren werden. Es besteht auf allen MTB-Strecken Helmpflicht! (Für den „Black-Dog“ und „Schwarzer Franz“ ebenfalls Fullface-Helm und Rückenprotektor)
Schutzausrüstung (Knieschützer, Protektoren, Handschuhe) wird empfohlen.
Nur Mountainbiker, die ihr Rad sicher beherrschen, dürfen die MTB-Strecken befahren. Im Zweifel lieber eine leichtere Strecke wählen.
Die Geschwindigkeit ist dem eigenen Fahrkönnen, den Sicht- und Streckenverhältnissen anzupassen.
Die MTB-Strecken sind vor der ersten Abfahrt vom Nutzer vorsichtig zu besichtigen.
Auf den MTB-Strecken ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Vorausfahrende Fahrer haben Vorfahrt. Schwächere Fahrer dürfen nicht bedrängt werden.
An den Kreuzungen von Forstwegen ist die Geschwindigkeit zu verlangsamen und Rücksicht auf andere Radfahrer, Fußgänger oder Fahrzeuge zu nehmen.
Bei Stürzen sind die MTB-Strecken möglichst zügig zu räumen.
Die MTB-Strecken schonend befahren, keine unnötigen Blockierbremsungen.
Fußgänger, Pferde und Motorräder dürfen die MTB-Strecken nicht benützen, Hunde sind anzuleinen.
Das Fahren außerhalb der markierten MTB-Strecken und der Forstwege ist verboten.
Das Manipulieren von Sprüngen oder Ändern des Streckenverlaufs ist verboten.
Auf dem gesamten MTB-Gelände darf kein Müll hinterlassen werden.
Die Beschilderung ist zu beachten.
Streckenabschnitte können von verantwortlichen Mitgliedern des DAV Spaichingen oder der Stadt Spaichingen zeitweise gesperrt werden.
Anweisungen der verantwortlichen Mitglieder des DAV Spaichingen oder der Stadt Spaichingen ist unbedingt Folge zu leisten.
Wald- oder Streckensperrungen wegen Baumfällungen sind unbedingt zu beachten. Zuwiderhandlungen sind lebensgefährlich und werden nach §37 Abs 4 Nr. 4 und § 38 Abs 1, LWaldG mit Geldbuße geahndet.
VERHALTEN IM NOTFALL:
Rettungsdienst 112 anrufen!
Wo ist es passiert?
Was ist passiert?
Wie viele verletzte Personen?
Welche Verletzungen haben diese Personen?
Warten auf Rückfragen, nicht sofort auflegen!
Auf den Strecken befinden sich Rettungspunkte, die vom Rettungsdienst angefahren
werdenkönnen. Die Rettungspunkte sind auf der Streckenkarte eingezeichnet.
Den jeweiligen Rettungspunkt dem Rettungsdienst mitteilen
BETRETEN DER STRECKE FÜR FUßGÄNGER UNTERSAGT – UNFALLGEFAHR